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   BFH, 17.05.2002 - V S 10/02   

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https://dejure.org/2002,12477
BFH, 17.05.2002 - V S 10/02 (https://dejure.org/2002,12477)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2002 - V S 10/02 (https://dejure.org/2002,12477)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - V S 10/02 (https://dejure.org/2002,12477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - GmbH - Möbelhersteller - Handelsvertretervertrag - Ausgleichsansprüche - Alleinvertretungsberechtigung - Geschäftsführer - Einzelunternehmer - Bemessungsgrundlage - Grundsätzliche Bedeutung - Handelsvertreter - ...

  • Judicialis

    HGB § 89; ; HGB § 89b; ; UStG § 10 Abs. 4 Nr. 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.05.2002 - V B 158/01

    USt; Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 17.05.2002 - V S 10/02
    Gegen die Nichtzulassung der Revision richtet sich die unter dem Az. des Bundesfinanzhofs (BFH) V B 158/01 anhängige Beschwerde, mit der die Klägerin die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung begehrt.

    Der erkennende Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die Begründung seines Beschlusses über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin vom 17. Mai 2002 V B 158/01.

  • BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 17.05.2002 - V S 10/02
    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 18.04.1994 - IX S 1/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 17.05.2002 - V S 10/02
    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 22.06.1995 - X S 5/95

    Verwertung der durch Außenprüfung erlangten Ergebnisse

    Auszug aus BFH, 17.05.2002 - V S 10/02
    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082, und vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 196/03

    Grabpflege (Wintereindeckung) - ermäßigter Steuersatz

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082; vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915; vom 17. Mai 2002 V S 10/02, juris).
  • BFH, 26.08.2004 - V S 6/04
    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082; vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915; vom 17. Mai 2002 V S 10/02, juris).
  • BFH, 08.04.2003 - V S 13/02

    Leistungsaustausch bei Aufnahme eines atypisch stillen Gesellschafters in eine

    Wird ein die Klage abweisendes Urteil des FG, in dem die Revision nicht zugelassen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, so kommt eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch den BFH nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mithin in einem Revisionsverfahren geprüft werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995, 222; vom 22. Juni 1995 X S 5/95, BFH/NV 1995, 1082; vom 4. Juni 1996 VII S 9/96, BFH/NV 1996, 915; vom 17. Mai 2002 V S 10/02, juris).
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